Für alle Fälle - nicht nur für das Alter - vorgesorgt!

- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung -

Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann?
Durch einen schweren Unfall, in Folge einer schweren Erkrankung oder altersbedingt kann jeder in die Situation kommen, nicht mehr selbst entscheidungsfähig zu sein, sodass Familienangehörige Entscheidungen von großer Tragweite treffen müssen. Damit Ehegatten, Eltern oder Kinder dann handlungsfähig sind, benötigen sie eine Vollmacht des Betroffenen.
In einer Vorsorgevollmacht, die jeder in gesunden Tagen erteilen sollte, werden Wünsche und Vorstellungen genannt für deren Umsetzung eine Person des Vertrauens bestimmt wird. Für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung notwendig wird, kann im Vorfeld durch eine Betreuungsverfügung eine Person benannt werden, die dann vom Gericht bestellt wird.
Eine Mitarbeiterin vom Betreuungsverein des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. in Dülmen gibt an diesem Abend Entscheidungshilfen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Diese Veranstaltung ist insbesondere für Menschen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernommen haben bzw. übernehmen werden.

In Kooperation mit dem Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Dülmen und dem MGH Dülmen.

Zeitraum: Do, 10.10.2024, 1 x Termin
Uhrzeit: 17:00 Uhr - 19:15 Uhr
Ort: Dülmen; Kapellenweg 77; SKF Dülmen (Google-Maps-Ansicht)
Gebühr:
Anbieter:
Familienbildungsstätte Dülmen
Leitung: Julia Schneider
Kursnummer: Z2222-001
Terminliste: 
  • Donnerstag, 10.10.2024, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr
    Dülmen; Kapellenweg 77; SKF Dülmen

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